Immobilienverwaltung

Arten der Immobilien

  • Industrie- und Gewerbegebäude
  •  Produktionshallen
  • Lagerhallen
  • Verwaltungsgebäude
  • Wohn- und Geschäftshäuser

  

Verwaltung

  • Regelmäßige Überprüfung und Zustandsfeststellung der Immobilie
  • Vergeben, Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erstellung von Ausschreibungen
  • Einholen von Handwerkerangeboten,
  • Erstellung Preisspiegel | Angebotsspiegel
  • Werkverträge erstellen | Beauftragungen veranlassen
  • Abschluss von Verträgen
  • Zeitplanung, Terminüberwachung
  • Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Prüfen und Durchführen der von wiederkehrenden Wartungsintervallen. Brandmeldeanlagen, RWA Anlagen, etc.
  • Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Tore, Feuerlöscher etc.) einschließlich der Abrechnung
  • Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen | Brandschutzordnung A, B und C
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Revisionsprüfungen der Feuerwehrpläne, sowie Flucht- und Rettungspläne
  • Ermittlung von Löschmitteleinheiten
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Berichtswesen und Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Lieferanten, Unternehmer
  • Beratung Immobilienbesitzer
  • Rechnungskontrollen und Freigaben
  • Kostenabrechnungen / Jahresabrechnungen
  • Verfassen von Mietverträgen und Nachträgen
  • geltend machen von Gewährleistungsansprüchen beispielsweise bei Auftragnehmern / Handwerkern
  • Mietverträge / Kaufverträge erstellen
  • Vermietung, Bonitätsprüfung der Mieter
  • Durchführen von Abnahmen bei Rückgabe der Mietsache
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen
  • Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr
  • Auswahl, Beauftragung und Steuerung externer Dienstleister
  • Reporting an den Eigentümer

 

 

Leistungen (nach Vereinbarung)

Werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Vollmacht des Immobilienbesitzers übernommen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Verwaltung von Mietkautionen
  • Prüfung der Zahlungseingänge
  • Mahnwesen

 

Hinweise

 

Alle vertragsrelevanten Entscheidungen werden in enger Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt – es erfolgen keine Beauftragungen oder Vertragsabschlüsse ohne vorherige Durchsprache und Genehmigung durch den Eigentümer.